Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, soweit diese nicht nach der Satzung der Mitgliederversammlung oder einem Ausschuss übertragen sind.
Der Vorstand ist befugt, vorläufige Anordnungen oder Maßnahmen in Angelegenheiten zu treffen, die der Mitgliederversammlung obliegen, soweit nicht der Zuchtausschuss oder der Verwaltungsausschuss zuständig sind.
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Präsident |
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Vorstand für Finanzen |
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Vorstand für Verwaltung |
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Zuchtleiter |









